Uzbekistan Visa
DAS VISUM FÜR REPUBLIK USBEKISTAN
Der Gesetzgebung der Republik Usbekistan gemäß, können die ausländischen Bürger und die Staatenlosen in Usbekistan nur beim Vorhandensein des Einreisevisums einreisen und mit dem Transit durchfahren.
Die Visen den ausländischen Bürger und Staatenlosen werden in den diplomatischen Vertretungen und konsularen Institutionen der Republik Usbekistan im Ausland aufgrund der Visaunterstützung (der Bestätigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan) erteilt werden.
Die Visaunterstützung wird aufgrund des Antrags der einladenden juristischen oder physischen Personen, die sich permanent oder vorübergehend auf dem Territorium Usbekistans aufhalten, und sich im Außenministerium der Republik Usbekistan angemeldet haben.
Die Visaunterstützung für das touristische Visum für Usbekistan
Die Visaunterstützung wird in folgender Weise erwiesen: nach dem Erhalten der notwendigen Dokumente (siehe unten) vom Antragsteller überreicht das Reisebüro, das die Lizenz der Nationalen Gesellschaft „Uzbektourism“ hat, diese Dokumente ins Außenministerium zur Prüfung. Die Dokumente werden im Außenministerium der Republik Usbekistan innerhalb der 7 Arbeitstage geprüft. Dann sendet das Außenministerium den Erlaubnisschein über Telex in die Botschaft oder Konsulat der Republik Usbekistan, wo der Tourist das Visum zu bekommen plant, und die touristische Agentur teilt dem Touristen die Nummer des Telexes mit. Oder die Bürger der Länder, wo es die oben angegebenen Institutionen nicht gibt, bekommen von der touristischen Agentur den Einladungsbrief zusammen mit dem Brief vom Außenministerium für das Erhalten des Visums im Flughafen der Stadt Taschkent. Das Außenministerium hat das volle Recht für die Ablehnung der Visumerteilung, ohne die Gründe der Ablehnung zu begründen.
Beim Erhalten des Visums muss man die konsularen Gebühren in der Botschaft oder Konsulat bezahlen. Die Summe der konsularen Gebühren ist ab 40-160 USDollar. Je nach der Staatsangehörigkeit und Dauer des Aufenthaltes.
Die Ausfertigung des Visums:
Die Dauer der Antragbearbeitung der juristischen und physischen Personen im Außenministerium ist 10 Arbeitstage bei der Beachtung der vorbestimmten Ordnung der Dokumentenvorweisung.
Für das Erhalten des Visums müssen die ausländischen Bürger und Staatenlosen in die diplomatische Vertretung oder konsulare Institution Usbekistans im Ausland die folgenden Dokumente vorweisen:
– Der Pass oder ein Dokument des Staatenlosen, dessen Laufzeit mindestens 3 Monate länger als die Laufzeit des Visums sein soll;
– Der ausgefüllte Visumantrag, 2 Exemplaren;
– 2 farbige Fotos des Passformats.
Sie können das offizielle Antragsformular für das Erhalten des usbekischen touristischen Visums auf der Webseite herunterladen: evisa.mfa.uz . Dieses Antragsformular wird in allen Botschaften und Konsulaten Usbekistans akzeptiert.
Für das Erhalten des Transitvisums sollen die ausländischen Bürger und Staatenlosen, außer den obenangegebenen Dokumenten, das Visum des Zielstaates und die Fahrunterlagen mit dem bestätigten Ausreisedatum aus Usbekistan ins Zielland. Die Dauer der Bearbeitung der Visadokumente in diesem Fall ist 3 Tage.
Das Erhalten des Visums für Usbekistan bei der Ankunft in dem Flughafen der Stadt Taschkent.
Die ausländischen Bürger und Staatenlosen, die nach Usbekistan aus dem Land kommen, wo es keine diplomatische Vertretung oder konsulare Institution Usbekistans gibt, können die Visen nach der Ankunft in der Abteilung für Visaversorgung des Außenministeriums der Republik Usbekistan im internationalen Flughafen “Taschkent” bekommen. Dazu soll die einladende juristisch oder physische Person, die sich auf dem Territorium Usbekistans befindet, muss sich rechtzeitig und ordnungsgemäß beim Außenministerium der Republik Usbekistan melden, die entsprechende Bestätigung (den Stempel) der Abteilung der Visaversorgung der Konsularen Verwaltung bekommen und ihn an die eingeladenen Person ausrichten. Diese Bestätigung wird von der eingeladenen Person beim Erwerb des Flugtickets, Passieren der Paßkontrolle im Land des Aufenthaltes vorgelegt und aufgrund dessen wird das Visum bei der Ankunft im Sektor der Visaversorgung des Außenministeriums der Republik Usbekistan im internationalen Flughafen „Taschkent“ ausgefertigt.
Die Visaordnung mit den verschiedenen Staaten
Das bilaterale visafreie Regime ist mit Kirgisistan (für die Länge bis 60 Tagen), Aserbaidschan, Armenien, Weißrussland, Georgien, Kasachstan, Moldavien, Russland und der Ukraine festgelegt.
Für die Bürger Österreichs, Belgiens, Großbritanniens, Deutschlands, Spaniens, Italiens, Lettlands, Malaysiens, Frankreichs, der Schweiz und Japans gilt die vereinfachte Ordnung der Visenausfertigung.
Den Touristen aus diesen Ländern werden die vielfachen Visen für den Aufenthalt bis 1 Monat gegeben, und den Vertretern der Geschäftskreise – mit der Gültigkeit bis 1 Jahr (für Malaysien – bis 6 Monaten), dabei ist kein touristischer Voucher oder die Anmeldung der einladenden juristisch oder physischen Person in Usbekistan ins Außenministerium der Republik Usbekistan erforderlich. Die Visen werden im Laufe der 2 Arbeitstage ausgefertigt, ohne den Tag der Aufnahme der Dokumente mitzuzählen.
Mit Ungarn und China (bis 30 Tagen), Vietnam und Republik Korea (bis 60 Tagen), Brasilien, Rumänien, Singapur, der Slowakei und der Türkei (bis 90 Tagen) ist das visafreie Regime für die Besitzer der Diplomatenpässe festgelegt. Die Bürger dieser Länder, die die Diplomatenpässe und als akkreditierte Mitarbeiter der diplomatischen Vertretungen oder konsularen Institutionen ihrer Länder in Usbekistan arbeiten sowie die Mitglieder ihrer Familien, sind berechtigt auf dem Territorium Usbekistans ohne Visen für die ganze Periode ihrer Arbeit in Usbekistan einzufahren und sich aufzuhalten.
Usbekistan und Japan, auf der gegenseitigen Grundlage, geben einander die Visen ohne Einziehung der konsularen Gebühren.